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Haiden´s eBike Stadl

Ebenfeld 360

2880 Kirchberg am Wechsel

Tel.: +43 680/55 20 582

Email: haidens@ebike-stadl.at

www.ebike-stadl.at

 

Verleihbedingungen 

 

Haiden´s eBike Stadl, folgend „Vermieter“ genannt

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1. Sicherstellung:

Als Einsatz ist im Shop ein gültiger amtlicher Ausweis abzugeben. Bei Schäden an den Leihgegenständen oder Ausrüstungen, die durch den Mieter verursacht wurden, ist der Schaden im vollen Umfang zu begleichen.

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2. Überprüfung

Bei Abschluss eines Leihvertrages mit dem Vermieter werden von diesem die Räder in ordentlichem und fahrtüchtigem Zustand sowie gereinigt übergeben. Der Unterzeichnende bestätigt, dass das Verleihmaterial bei Übernahme von ihm überprüft wurde, keine offensichtlichen Mängel aufweist und voll funktionstüchtig ist.

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3. Übernahme

Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese dem Verleihpersonal umgehend bekannt zu geben. Für alle, während des Mietzeitraums auftretenden Schäden haftet der Mieter. Die Leihgegenstände und Ausrüstungen sind grundsätzlich nicht versichert.

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4. Schäden an Personen und Sachen

Der Vermieter haftet für keine Schäden an Personen & Sachen, auch nicht für Schäden Dritter, die durch oder mit Verleihmaterial erfolgen. Die Auswahl des Materials, insbesondere Größe und Ausstattung erfolgt durch den Kunden. Die Benützung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch Stürze, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und haftet auch im Falle eines Diebstahles. Der Kunde hat in diesen Fällen die Schäden auf seine Kosten zu ersetzen, im Falle des Diebstahles ist der Kunde zum Wertersatz der gestohlenen Ware verpflichtet.

Der Kunde verpflichtet sich jegliche Mängel, die während der Leihdauer auftreten, spätestens bei der Zurückstellung des Leihfahrrades an einen Verleihmitarbeiter bekanntzugeben. Bei Unfällen, bei denen das Fahrrad beschädigt wird, erreichen Sie den Verleih unter der Nummer +43 680/5520582.

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5. Streckenwahl und Tourenwahl

Die Auswahl des Geländes bzw. der Strecken, in bzw. auf welchen das Verleihmaterial zum Einsatz kommt, erfolgt ausschließlich auf eigene Veranlassung, Verantwortung und Gefahr des Mieters.

 

6. Reinigung

Sämtliche Verleihgegenstände und Ausrüstungen sind am Ende der Mietdauer gereinigt, vollständig und im übernommenen Zustand dem Vermieter zurückzustellen. Bei Überziehung des vereinbarten Mietzeitraums wird die zusätzliche Mietdauer nachverrechnet.

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7. Rückgabe

Sofern das Material nicht zum vereinbarten Zeitraum ohne Benachrichtigung an den Vermieter und an den vereinbarten Ort zurückgestellt wird, erfolgt umgehend Strafanzeige.

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8. Haftpflichtversicherung

Der Unterfertigende erklärt, dass er ausreichend privathaftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden, die entstehen, zu gewährleisten.

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9. Minderjährige

Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahre erklären, dass Sie die Erlaubnis & das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 16 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben.

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10. Mieter

Sämtliche Leihgegenstände und Ausrüstungen dürfen nur von den unterzeichnenden Personen benutzt werden.

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Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Verleihbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

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